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Sozialverein
Hannover
FAQ

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am meisten gestellt werden — von skeptisch bis ganz praktisch. Wenn deine Frage hier nicht dabei ist, schreib uns.

+ Wer steht hinter dem Sozialverein Hannover?

Ein zehnköpfiges Gründungs­team, vertreten durch den Vorstand Dennis Wiesenau. Der Verein ist beim Vereinsregister in Gründung. Sitz ist Hannover (Sokelantstr. 9). Wir sind keine Anwaltskanzlei und keine kommerzielle Plattform — ein klassischer ehrenamtlicher Verein, finanziert über Spenden und Förderungen.

+ Was kostet die Bescheid-Prüfung?

Nichts. Wir prüfen kostenfrei. Falls ein Widerspruch sinnvoll ist, vermittelt der Verein an einen Sozialrechts-Anwalt — die Anwaltskosten werden über die staatliche Beratungs­hilfe (oder Prozesskosten­hilfe) abgedeckt, du zahlst nichts.

+ Was passiert mit meinem Bescheid?

Er wird vertraulich behandelt und nur für die Prüfung verwendet. Wir speichern keine Daten zu Verkaufs- oder Werbezwecken. Name und Adresse darfst du auf dem Foto schwärzen — wichtig sind die Bewilligungs­beträge, das Aktenzeichen und die Rechtsbehelfs­belehrung. Details in unserer Datenschutz­erklärung.

+ Ich spreche nicht gut Deutsch — könnt ihr mir trotzdem helfen?

Ja. Unser Chatbot und unser Team beantworten auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Persisch. Schreib einfach in deiner Sprache, wir antworten in derselben.

+ Warum nutzt ihr Technologie zum Prüfen?

Klassische Beratungsstellen sind überlastet — viele Empfänger warten Wochen auf einen Termin, in denen die Widerspruchs­frist abläuft. Wir setzen ein digitales Vorprüfungs-System ein, das auf typische Fehler in Sozialleistungs­bescheiden trainiert ist. Damit liefern wir binnen Minuten eine erste Einschätzung. Die rechtliche Beratung übernimmt anschließend ein Mensch — ein qualifizierter Anwalt aus unserem Partner­netz.

+ Was ist der Unterschied zwischen "Bürgergeld" und "Grundsicherung"?

Keiner — es ist dieselbe Leistung, nur unter anderem Namen. Bis 2022 hieß sie "Arbeitslosengeld II" (umgangssprachlich "Hartz IV"). Seit 2023 heißt sie "Bürgergeld". Seit 2025 verwendet die Verwaltung offiziell wieder "Grundsicherung" — gemeint ist alles dasselbe (SGB II). Achtung nicht zu verwechseln mit der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (SGB XII), die vom Sozialamt kommt — auch da prüfen wir gerne.

+ Was muss ich machen, wenn die Widerspruchs­frist schon abgelaufen ist?

Ruhig bleiben. Es gibt zwei Wege auch nach Frist: erstens den Überprüfungs­antrag nach § 44 SGB X (rückwirkend bis ein Jahr im SGB II möglich) und zweitens — wenn die Rechtsbehelfs­belehrung im Bescheid fehlerhaft war — sogar bis zu einem Jahr regulärer Widerspruch. Schick uns trotzdem den Bescheid, wir schauen ehrlich, ob noch was geht.

+ Ich habe gar keinen Bescheid. Hilft ihr trotzdem?

Bei der reinen Bescheid-Prüfung brauchen wir natürlich einen Bescheid. Für die Direkthilfen aus der digitalen Tafel ist der Bescheid der Berechtigungs­nachweis — ohne können wir leider nichts ausgeben. Wenn du bisher keinen Antrag gestellt hast und denkst, dir steht etwas zu, sag Bescheid — wir können dir helfen, den Antrag richtig zu stellen.

+ Bekomme ich von euch eine Garantie, dass mein Widerspruch erfolgreich ist?

Nein, und das wäre auch unseriös. Wir prüfen und schätzen ein. Die finale Entscheidung trifft das Jobcenter beziehungsweise das Sozialgericht. Was wir versichern: wir reden dir keine Hoffnungen ein, die nicht da sind. Wenn wir nichts Auffälliges finden, sagen wir das.

+ Kann ich euch unterstützen?

Sehr gern. Wir freuen uns über Spenden, ehrenamtliches Engagement, Sprach-Vermittlung, Übersetzungs­hilfe oder einfach das Weitersagen. Melde dich per Email — wir finden raus, was passt.


Du hast eine andere Frage? Schreib uns — kontakt@sozialverein-hannover.de oder WhatsApp.