Zum Inhalt springen
Sozialverein
Hannover
Aktuelles & Politisches Sozialrecht

Themen, die Empfänger 2026 wirklich betreffen

Sozialrecht ändert sich ständig. Manchmal hilft eine Reform, oft nicht. Hier kuratieren wir die Themen, die in unserer Beratung am häufigsten kommen — politisch eingeordnet und mit konkreten Handlungs-Tipps.

Sanktionen

Vollsanktionen sind seit 2026 zurück

Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz erlaubt wieder vollständige Leistungs­minderungen von 100 % über mehrere Monate — Stufen aus dem alten Hartz-IV-System sind damit zurück. Das Bundes­verfassungs­gericht hatte 2019 das Maximum bei 30 % gesetzt; mit dem neuen Gesetz wird dieser Spielraum bewusst ausgereizt. Wir prüfen jeden Sanktions­bescheid auf formale Mängel: fehlende Anhörung, fehlerhafte Rechts­folgen­belehrung, keine Härtefall-Prüfung. Über 60 % der angefochtenen Sanktionen werden vom Sozialgericht ganz oder teilweise aufgehoben.

→ Sanktion erhalten? Schick uns den Bescheid — wir prüfen die Form.

Begriffsklärung

Bürgergeld, Grundsicherung, Hartz IV — was gilt jetzt?

Seit der Bürgergeld-Reform 2023 heißt die Leistung „Bürgergeld", ab 2025 verwendet die Verwaltung wieder „Grundsicherung". Inhaltlich ist es **dieselbe Leistung nach SGB II** vom Jobcenter — und nicht zu verwechseln mit der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (SGB XII) vom Sozialamt. Wer das nicht trennt, beantragt im Zweifel beim falschen Träger und verliert Wochen.

→ Bei Unsicherheit: schreib uns kurz, welcher Bescheid bei dir liegt.

Wohnen

Mietkosten-Kürzung — fast immer angreifbar

Wenn das Jobcenter die Miete kürzt, weil sie „unangemessen" sei, muss es vorher ein **schlüssiges Konzept** vorlegen und eine sechsmonatige **Kostensenkungs­aufforderung** schicken. Das BSG hat die Anforderungen an dieses Konzept hochgesetzt — die meisten Jobcenter erfüllen sie nicht. Eine Mietkürzung von 60 €/Monat bedeutet 720 €/Jahr verlorenes Geld. Bei nachweisbaren formalen Fehlern bekommst du die Differenz nach.

→ Mietkürzung im Bescheid? Foto schicken, wir prüfen das Konzept.

Mehrbedarfe

Geld, das vielen Empfängern zusteht — und nie ankommt

Mehrbedarfe nach § 21 SGB II werden vom Jobcenter oft nicht proaktiv ausgewiesen. Wer aber Anspruch hat, bekommt monatlich zusätzlich Geld — oft 50 bis 200 €. Typische Mehrbedarfe: Schwangerschaft (17 %), Alleinerziehend (12–60 %), kostenaufwändige Ernährung bei Diabetes / Zöliakie / Niereninsuffizienz, dezentrale Warmwasser­bereitung (z. B. Boiler, Durchlauf­erhitzer), Behinderung mit Teilhabe-Maßnahme (35 %). Stand jeder vierte Empfänger hätte Anspruch auf mindestens einen Mehrbedarf — beantragt ist er bei den wenigsten.

→ Lass uns prüfen, welche Mehrbedarfe in deinem Fall fehlen.

Einkommen

Erwerbstätigen-Freibetrag — gern falsch gerechnet

Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten: 100 € Grundfreibetrag + 20 % von 100–520 € + 30 % von 520–1.000 € (mit Kind: bis 1.500 €). Jobcenter-Berechnungen sind hier oft falsch — meist zugunsten der Behörde. Eine 50-€-Differenz pro Monat ist normal, manchmal mehr. Auch Sondereinnahmen (Steuererstattung, Krankengeld, Mutterschaftsgeld) werden häufig falsch verteilt.

→ Erwerbseinkommen + Bescheid an uns — wir rechnen nach.

Verfahren

Frist verpasst? Es gibt zwei Wege zurück.

Der Bescheid liegt schon zwei Monate auf dem Küchentisch? Nicht alles ist verloren. Zwei Wege bleiben: erstens der **Überprüfungs­antrag nach § 44 SGB X**, mit dem du rückwirkend bis zu **ein Jahr** korrigieren lassen kannst. Zweitens — wenn die **Rechtsbehelfsbelehrung** im Bescheid fehlerhaft war (fehlende Hinweise auf elektronische Form, ungenaue Adressen, etc.) — verlängert sich die Widerspruchsfrist automatisch auf **ein Jahr** nach Bekanntgabe.

→ Frist abgelaufen? Schick den Bescheid trotzdem, wir schauen ehrlich.

Verfahren

Akteneinsicht — dein Recht auf den vollen Hintergrund

Nach § 25 SGB X hast du jederzeit das Recht auf vollständige Akteneinsicht in alles, was das Jobcenter zu dir gespeichert hat. Das ist besonders wichtig bei Aufhebungsbescheiden, Sanktionen oder Mietkürzungen — denn nur mit der Akte lassen sich Berechnungs- und Verfahrensfehler beweisen. Wir helfen, den Antrag richtig zu stellen und die Akte zu sichten.

→ Akteneinsicht beantragen? Wir formulieren den Antrag für dich.

Vermögen

Karenzzeit: 40.000 € Vermögen geschützt im ersten Jahr

Mit der Bürgergeld-Reform 2023 gilt eine **Karenzzeit von 12 Monaten** ab Antrag: in dieser Zeit ist Vermögen bis **40.000 €** pro Person geschützt (+ 15.000 € pro weiterer Person in der Bedarfs­gemeinschaft). Auch die tatsächliche Miete wird in dieser Zeit übernommen — ohne Angemessenheits­prüfung. Viele Jobcenter wenden diese Regelung falsch oder gar nicht an.

→ Karenzzeit-Fragen? Sag Bescheid, wir prüfen.