Sanktionen
Vollsanktionen sind seit 2026 zurück
Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz erlaubt wieder vollständige
Leistungsminderungen von 100 % über mehrere Monate — Stufen aus dem
alten Hartz-IV-System sind damit zurück. Das Bundesverfassungsgericht
hatte 2019 das Maximum bei 30 % gesetzt; mit dem neuen Gesetz wird
dieser Spielraum bewusst ausgereizt. Wir prüfen jeden Sanktionsbescheid
auf formale Mängel: fehlende Anhörung, fehlerhafte Rechtsfolgenbelehrung,
keine Härtefall-Prüfung. Über 60 % der angefochtenen Sanktionen werden
vom Sozialgericht ganz oder teilweise aufgehoben.
→ Sanktion erhalten? Schick uns den Bescheid — wir prüfen die Form.
Begriffsklärung
Bürgergeld, Grundsicherung, Hartz IV — was gilt jetzt?
Seit der Bürgergeld-Reform 2023 heißt die Leistung „Bürgergeld",
ab 2025 verwendet die Verwaltung wieder „Grundsicherung". Inhaltlich
ist es **dieselbe Leistung nach SGB II** vom Jobcenter — und nicht zu
verwechseln mit der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
(SGB XII) vom Sozialamt. Wer das nicht trennt, beantragt im
Zweifel beim falschen Träger und verliert Wochen.
→ Bei Unsicherheit: schreib uns kurz, welcher Bescheid bei dir liegt.
Wohnen
Mietkosten-Kürzung — fast immer angreifbar
Wenn das Jobcenter die Miete kürzt, weil sie „unangemessen" sei,
muss es vorher ein **schlüssiges Konzept** vorlegen und eine
sechsmonatige **Kostensenkungsaufforderung** schicken. Das BSG hat
die Anforderungen an dieses Konzept hochgesetzt — die meisten Jobcenter
erfüllen sie nicht. Eine Mietkürzung von 60 €/Monat bedeutet
720 €/Jahr verlorenes Geld. Bei nachweisbaren formalen Fehlern
bekommst du die Differenz nach.
→ Mietkürzung im Bescheid? Foto schicken, wir prüfen das Konzept.
Mehrbedarfe
Geld, das vielen Empfängern zusteht — und nie ankommt
Mehrbedarfe nach § 21 SGB II werden vom Jobcenter oft nicht
proaktiv ausgewiesen. Wer aber Anspruch hat, bekommt monatlich
zusätzlich Geld — oft 50 bis 200 €. Typische Mehrbedarfe:
Schwangerschaft (17 %), Alleinerziehend (12–60 %), kostenaufwändige
Ernährung bei Diabetes / Zöliakie / Niereninsuffizienz,
dezentrale Warmwasserbereitung (z. B. Boiler, Durchlauferhitzer),
Behinderung mit Teilhabe-Maßnahme (35 %). Stand jeder vierte Empfänger
hätte Anspruch auf mindestens einen Mehrbedarf — beantragt ist er bei
den wenigsten.
→ Lass uns prüfen, welche Mehrbedarfe in deinem Fall fehlen.
Einkommen
Erwerbstätigen-Freibetrag — gern falsch gerechnet
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des
Einkommens behalten: 100 € Grundfreibetrag + 20 % von 100–520 € + 30 %
von 520–1.000 € (mit Kind: bis 1.500 €). Jobcenter-Berechnungen sind
hier oft falsch — meist zugunsten der Behörde. Eine 50-€-Differenz
pro Monat ist normal, manchmal mehr. Auch Sondereinnahmen
(Steuererstattung, Krankengeld, Mutterschaftsgeld) werden häufig
falsch verteilt.
→ Erwerbseinkommen + Bescheid an uns — wir rechnen nach.
Verfahren
Frist verpasst? Es gibt zwei Wege zurück.
Der Bescheid liegt schon zwei Monate auf dem Küchentisch?
Nicht alles ist verloren. Zwei Wege bleiben: erstens der **Überprüfungsantrag
nach § 44 SGB X**, mit dem du rückwirkend bis zu **ein Jahr** korrigieren
lassen kannst. Zweitens — wenn die **Rechtsbehelfsbelehrung** im Bescheid
fehlerhaft war (fehlende Hinweise auf elektronische Form,
ungenaue Adressen, etc.) — verlängert sich die Widerspruchsfrist
automatisch auf **ein Jahr** nach Bekanntgabe.
→ Frist abgelaufen? Schick den Bescheid trotzdem, wir schauen ehrlich.
Verfahren
Akteneinsicht — dein Recht auf den vollen Hintergrund
Nach § 25 SGB X hast du jederzeit das Recht auf vollständige
Akteneinsicht in alles, was das Jobcenter zu dir gespeichert hat.
Das ist besonders wichtig bei Aufhebungsbescheiden, Sanktionen oder
Mietkürzungen — denn nur mit der Akte lassen sich Berechnungs- und
Verfahrensfehler beweisen. Wir helfen, den Antrag richtig zu stellen
und die Akte zu sichten.
→ Akteneinsicht beantragen? Wir formulieren den Antrag für dich.
Vermögen
Karenzzeit: 40.000 € Vermögen geschützt im ersten Jahr
Mit der Bürgergeld-Reform 2023 gilt eine **Karenzzeit von
12 Monaten** ab Antrag: in dieser Zeit ist Vermögen bis **40.000 €**
pro Person geschützt (+ 15.000 € pro weiterer Person in der
Bedarfsgemeinschaft). Auch die tatsächliche Miete wird in dieser Zeit
übernommen — ohne Angemessenheitsprüfung. Viele Jobcenter wenden diese
Regelung falsch oder gar nicht an.
→ Karenzzeit-Fragen? Sag Bescheid, wir prüfen.